Fluss als Lebewesen anerkannt

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„Seit über 140 Jahren kämpften die Maori um die Anerkennung des Whanganui-Flusses als Lebewesen. Jetzt trat ein Gesetz in Kraft, das den Fluss zu einer Person erklärt. Und mit Rechten ausstattet – ähnlich den Grundrechten der Menschen. Es wäre schön, wenn dieses bisher einmalige Urteil auf viele andere Flüsse, Wälder und Landschaften übertragen würde!

Das Geo Magazin berichte, dass die Richter in Neuseeland letztendlich der Argumentation der Maori folgten, der Fluss sei ein Lebewesen. Tatsächlich spielt der Whanganui River in der Weltanschauung der Ureinwohner, der Whanganui Iwi, eine zentrale Rolle. Sie sehen und verehren in ihm einen mythischen Vorfahren. „Die Sicht der vergangenen 100 Jahre ist, dass man den Fluss besitzen und managen kann. Doch für uns ist er ein lebendes Wesen, ein unteilbares Ganzes“, sagte Gerrard Albert, der Verhandlungsführer des Maori-Stammes. „Wir sind nicht die Herrscher über die Natur, sondern ein Teil von ihr“, so Albert weiter. „Dieser Grundüberzeugung gemäß wollen wir leben.“

„Es mag manchem zunächst merkwürdig vorkommen, dass ein Naturgegenstand als juristische Person anerkannt wird“, erklärte Chris Finlayson, Verhandlungsführer der Regierung. „Aber es ist nicht merkwürdiger als der Status von Stiftungen, Unternehmen oder Aktiengesellschaften.“

Ähnlich wie das deutsche kennt auch das neuseeländische Recht einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Natürliche Personen können nur Menschen sein. Juristische Personen dagegen sind beispielsweise Vereine und Stiftungen. Und in Neuseeland gehört nun auch ein Fluss dazu. Da der seine Interessen vor Gericht nicht selbst vertreten kann, bekommt er zwei Vertreter an die Seite gestellt: einen von der neuseeländischen Regierung und einen von den Whanganui Iwi.“

Quelle: Newslichter, Foto

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