Erfolg in der Klimaklage: Ein historisches Urteil

Spannendes Urteil vom Bundesverfassungsgericht: Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist in Teilen verfassungswidrig, die Politik muss dringend nachbessern. Die Richter verpflichten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Die Begründung: Die Kläger würden durch die Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschöben hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030. Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Begrenzung des Temperaturanstiegs zu erreichen, müssten die dann noch notwendigen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Dadurch sei „praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet“.

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